Ausleihdauer
§ 5 Ausleihe
1. Die Leihfrist beträgt in der Regel 4 Wochen. Die Leitung der Bücherei kann in Sonderfällen vorübergehend oder ständig längere oder kürzere Ausleihfristen festsetzen. Vorzeitige Rückgabe ist jederzeit möglich. Die Leihfrist kann auf Wunsch der Benutzerin/des Benutzerszweimal verlängert werden, wenn das Medium nicht anderweitig vorbestellt ist. Terminverlängerungen können frühestens 1 Woche vor Fristablauf berücksichtigt werden. Als Präsenzbestände gekennzeichnete Medien werden nicht ausgeliehen.
2. Bücher, die von anderen entliehen sind, können gegen Gebühr, vorbestellt werden. Bücher, die nicht im Bestand der Bücherei Rutesheim sind, werden, soweit möglich, gegen Gebühr entsprechend der Leihverkehrsordnung besorgt. Sobald die vorbestellten Bücher vorliegen, wird dies der Benutzerin/dem Benutzer mitgeteilt. Die bestellten Bücher werden maximal eine Woche bereitgehalten.
3. Die Zahl der Entleihungen und der Vorbestellungen kann von der Bücherei begrenzt werden.
4. Wird die Leihfrist überschritten, so sind Verwaltungs- und Versäumnisgebühren zu bezahlen.